Die Bundesregierung hat aufgrund der aktuell wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sehr angespannten Lage am Gasmarkt am 24. August 2022 die Kurzfristenenergieversorgungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) erlassen.

Ziel der Verordnung ist es, Ihren persönlichen Verbrauch für Sie nachvollziehbar zu machen und Ihnen aufzuzeigen, welche Kosten durch die gestiegenen Energiepreise auf Sie zukommen können. Zugleich sollen Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt werden, Ihren Verbrauch zu senken.

Der Gasversorger bzw. Wärmelieferant hat uns auf Grundlage dieser Verordnung nach § 9 Abs. 1 S. 2 EnSikuMaV vorerst nur eine Information auf der Grundlage typsicher Verbräuche unterschiedlich großer Gebäude oder Haushalte zur Verfügung gestellt. Das Versorgungsunternehmen hat bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, um eine individualisierte Mitteilung vorzulegen. Sobald uns diese Informationen vorliegen, werden wir Ihnen zusätzlich auch die für Ihre jeweilige Wohneinheit spezifischen Informationen über den Verbrauch der Wohneinheit, über die bei unverändertem Energieverbrauch zu erwartenden Energiekosten und Kostensteigerungen sowie die für Ihre jeweilige Wohneinheit spezifischen Reduktionspotenziale mitteilen.

Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass Sie Informationen über Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Endnutzer-Vergleichsprofile und objektive technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte auf der Website der Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für den Energiewechsel“ (https://www.energiewechsel.de) im Bereich „Alltag“ finden.

Bitte beachten Sie: Es ist nachvollziehbar, wenn Sie angesichts der extremen Preissteigerungen sowie der angespannten Lage bei der Energieversorgung Energie sparen wollen und die Heiztemperatur herunterdrehen. Haben Sie dabei aber bitte immer im Blick, dass Sie als Mieter bzw. Mieterin für die Vermeidung von Schäden an der Wohnung verantwortlich sind. Denken Sie deshalb im Falle einer niedrigeren Heiztemperatur an das dadurch höhere Risiko von Schimmelbildung. Deshalb gilt auch in Ihrem Interesse:

  • wirken Sie der Gefahr der Schimmelbildung durch sorgfältiges Lüftungsverhalten entgegen;
  • treffen Sie Vorkehrung, dass auch während (längerer) Abwesenheiten ausreichend gelüftet wird;
  • halten Sie ein angemessenes Temperaturniveau in der Wohnung aufrecht.

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