In eigener Sache - Der Aufsichtsrat
Sehr geehrte Mitglieder und Mieter in der Genossenschaft, liebe Leser,
immer noch hat auch in unserer Genossenschaft der Schutz vor allen Corona-Varianten höchste Priorität. Deshalb hat der Aufsichtsrat in den zurückliegenden Wochen vorgesehene Aktivitäten umgestellt und gemeinsam mit dem Vorstand beschlossen, Kontakte möglichst zu vermeiden. Aus diesem Grund haben wir uns nur schriftlich über einige wichtige Geschäftsvorgänge unterrichten lassen und die geplante Klausurtagung zunächst ganz abgesagt. Es ist uns aber wichtig zu betonen, dass dies alles natürlich trotzdem unter Wahrung der Kompetenzen und Kontrollaufgaben des Aufsichtsrates erfolgte – es ist nur eben doch einfacher, die Beratungen im persönlichen Kontakt durchzuführen als diese durch E-Mails und Telefongespräche zu ersetzen. Insofern stellt die aktuelle Situation auch die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder und die Mitglieder des Vorstandes stets vor zusätzliche Herausforderungen.
Wir haben die erste Aufsichtsratssitzung in diesem Jahr am 15.03.2021 durchführen können. Dabei wurden die üblichen Vorstandsvorlagen zur Lage der Genossenschaft und aktuelle Aufgaben diskutiert. Auch wurde die Vorbereitung der Mitgliederversammlung (wenn möglich, dann am 29.06.2021!) besprochen. Zwar sind die gesetzlichen Corona-Verfahrensregeln von 2020 bereits auf dieses gesamte Jahr übertragen worden, so dass eben andere Möglichkeiten für die innergenossenschaftlichen Beschlussfassungen über den Jahresabschluss 2020 und zur wirtschaftlichen Situation vorhanden sind, aber wir möchten die Mitglieder der Genossenschaft auch in diesem Jahr doch möglichst vollständig in die Beschlussfassung einbeziehen. Neben der realen Mitgliederversammlung gibt es weitere Möglichkeiten, Beschlüsse zu fassen. Wir werden Sie über unsere Denkergebnisse rechtzeitig und umfassend informieren.
Wenn eine Mitgliederversammlung in diesem Jahr stattfinden wird, so gibt es einen weiteren wichtigen Tageordnungspunkt: Die Wahl von drei neuen Mitgliedern des Aufsichtsrates. Wenn jedoch die Mitgliederversammlung nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann, so könnte auch auf die gesetzliche Möglichkeit einer Verschiebung dieser Wahl in das nächste Jahr zurückgegriffen werden. Regulär und turnusmäßig scheiden Frau Dr. Helbig-Zschäpe, Herr Lindholz und Herr Hanke aus dem Amt aus. Sie stellen sich zur Wiederwahl, aber diese erfolgt im satzungsgemäßen Verfahren, bei dem natürlich auch weitere Genossenschaftsmitglieder kandidieren können. Für alle Interessenten hatten wir in Abstimmung mit dem Genossenschaftsverband bereits für die Wahl 2019 ein kurzes funktionelles Anforderungsprofil erarbeitet, das wir hier gern wiederholen und an dem sich jeder Interessent selbst messen kann:
„Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt, wobei auch Wiederwahlen zulässig sind. Aufsichtsratsmitglieder müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein.
Das Gremium des Aufsichtsrates sollte so zusammengesetzt sein, dass es in seiner Gesamtheit in der Lage ist, die Geschäftsführung seitens des Vorstandes sachverständig und wirksam zu fördern und zu überwachen. Der Aufsichtsrat hat in jedem Jahr den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Vorschläge des Vorstandes für die Verwendung eines Jahresüberschusses bzw. für die Deckung eines Jahresfehlbetrages zu prüfen und der Mitgliederversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses darüber Bericht zu erstatten.
Deshalb benötigt jedes Aufsichtsratsmitglied Grundkenntnisse der Rechtsgrundlagen (Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung) sowie grundlegendes Wissen in der Rechnungslegung, im Risikomanagement und Compliance. Der interessierte Bewerber braucht natürlich kein Fachmann auf diesen Gebieten sein; aber allein schon aus haftungsrechtlicher Sicht muss er bereit sein, sich zeitnah nach seiner Wahl durch die Teilnahme an verbandsinternen Schulungen die entsprechende Grundqualifikation zu erarbeiten.
In unser aller Interesse ist außerdem auf eine persönlich und fachlich qualifizierte Zusammensetzung des Aufsichtsrates hinzuwirken, was insbesondere auch die Unabhängigkeit der Kandidaten (keine Verwandtschaftsbeziehungen zu anderen Aufsichtsratsmitgliedern und auch nicht zum Vorstand; auch kein Arbeitsverhältnis zur Genossenschaft), ihre zeitliche Verfügbarkeit sowie den Besitz bzw. den Erwerb der erforderlichen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse bzw. praktischen Erfahrungen einschließt. Eigene unternehmerische Erfahrungen oder frühere Tätigkeiten in der Wohnungswirtschaft wären hilfreich. Unser Aufsichtsrat hält in der Regel einmal im Kalendervierteljahr seine Sitzungen ab. Wir würden uns im Aufsichtsrat gerne noch weiter im kaufmännischen und juristischen Bereich verstärken. Wir hoffen außerdem auf die Bewerbung von Frauen und jüngeren Genossenschaftsmitgliedern.“
Die Erfahrungen aus der Corona-Zeit zeigen inzwischen, dass außerdem ein hohes Maß an Flexibilität und Eigenverantwortung notwendig sind, um die Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört, die besonderen gesetzlichen Regelungen für die Pandemie zu beachten und ggf. Veränderungen in den Befugnissen der Genossenschaftsorgane konstruktiv umzusetzen.
Sollten Sie sich angesprochen fühlen, eine Funktion im Aufsichtsrat übernehmen zu wollen, oder sollten Sie als Mitglied der Genossenschaft ein anderes Genossenschaftsmitglied vorzuschlagen gedenken, so schreiben Sie bitte an den Aufsichtsrat der Genossenschaft bis spätestens zum 01.05.2021. Der Aufsichtsrat bietet allen Bewerbern an, mit ihnen vor der Wahl ein Informations- bzw. Kontaktgespräch zu führen.
Wir verbleiben wie immer konstruktiv, kritisch und optimistisch sowie mit guten Wünschen als
Ihr Aufsichtsrat