Was Sie wissen sollten, wenn mal eine Lastschrift zurückgeholt wird

Zahlungen verschieben sich, Lastschriften stehen an und schon reicht die Deckung auf dem Konto nicht aus oder die Kontoverbindung wurde falsch angegeben. In diesen Fällen holt die Bank eine Lastschrift zurück. Oder der Verbraucher selbst führt eine Rücklastschrift durch. Solche fehlgeschlagenen Abbuchungen bezeichnet man als Lastschriftrückgabe bzw. Rücklastschrift.

Blöd gelaufen, aber meistens ärgert man sich hinterher noch viel mehr, denn die Banken lassen sich die Lastrückschrift bezahlen. Gebühren von fünf, zehn oder fünfundzwanzig Euro sind da keine Seltenheit.

Mit den so genannten Gebühren für Rücklastschriften rechnen Banken den Aufwand ab, der für die Rückbuchung des stornierten Zahlungsbetrags an die Bank des Zahlenden entsteht. Während der normale Zahlungsvorgang, der rein automatisch abläuft, nur geringen Aufwand erzeugt, muss eine Rücklastschrift von den Banken der Empfängerbank in der Regel manuell bearbeitet
werden.

Unsere Bank, die Aareal Bank, über die alle unsere Mietzahlungsvorgänge laufen, macht da keine Ausnahme. Sie erhöht ab 1.10.2019 die Einreichergebühr für nicht eingelöste Lastschriften.

Hinzu kommt, dass die FELIX WG eG sogar die Gebühren der Bank des Zahlungspflichtigen bezahlen muss und auch bei uns als Zahlungsempfänger entsteht ja direkt ein zusätzlicher Aufwand für neue Buchungen, bei jedem dieser Rücklastschriften.

Um diese Kosten nicht selber zu tragen, müssen wir die Gebühren erhöhung an die „Verursacher“ der Rücklastschrift weitergeben. Damit erhöht sich ab sofort die Gebühr, die wir bei Rücklastschriften erheben müssen, von 10,- € auf 15,- €.

Daher - achten Sie bitte auf exakte Angaben in allen Fragen des Zahlungsverkehrs und auf ausreichende Deckung des Kontos, um diese zusätzlichen Gebühren zu vermeiden.