Am 05.11.2021 hat Bundesrat die neue Heizkostenverordnung beschlossen. Erwartungsgemäß wurde die HeizKV am 30. November 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am 1. Dezember 2021 in Kraft.
Wir möchten Sie, lieber Mitglieder und Mieter über die neuen Inhalte der novellierten Heizkostenverordnung (HeizKV) informieren.
Der Schutz des Klimas ist eine zentrale Herausforderung unserer Zeit. Denn der Ausstoß von CO2 bei der Stromerzeugung, bei der Heizung von Gebäuden, im Verkehr und von der Industrie trägt entscheidend zur Erderwärmung bei. Dagegen setzen Politik und Wirtschaft vor allem den zunehmenden Einsatz von erneuerbaren Energien und eine Steigerung der Energieeffizienz.
Rund 35 Prozent unserer gesamten Endenergie verbrauchen wir in den eigenen vier Wänden, vor allem für Heizung und Warmwasser. Bis zum Jahr 2050 will Deutschland deshalb einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand realisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigen wir energieeffizientere Gebäude, einen höheren Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch und die Unterstützung der Bewohner durch verantwortliches Verbrauchsverhalten bei Heizwärme und Warmwasser.
Mit der neuen Heizkostenverordnung ermöglicht der Gesetzgeber detaillierte Informationen für Bewohner über ihren Energieverbrauch und die klimarelevanten Auswirkungen durch Treibhausgase (CO2).
Dabei müssen die neuen Lösungen für Energieverbraucher wirtschaftlich sein: Der Gesamtaufwand für die Umstellung auf Fernablesung der Verbrauchswerte und Bereitstellung von monatlichen Verbrauchsinformationen ist umlagefähig, muss aber von den Energieeinsparungen des Verbrauchers kompensiert werden. Nach unserer Auffassung der neuen Heizkostenverordnung gilt aus Wirtschaftlichkeitsgründen eine Liegenschaft dann als fernablesbar, wenn sie mit einem Gateway zur automatisierten Fernkommunikation ausgestattet ist.
Für die heutige Messausstattung ist die Umrüstung auf Fernkommunikation mit erheblichem Aufwand für zusätzliche Gerätetechnik, Montage und den Betrieb der Fernkommunikation verbunden. Wir werden deshalb die Umstellung auf Fernkommunikation jeweils nutzerfreundlich mit dem Wechsel auf die neue Gerätegeneration vornehmen.
Für unsere Liegenschaften, die danach mit Fernkommunikation ausgestattet sind, sind unterjährige Verbrauchsinformationen entsprechend §6a Ziffer (2) der neuen Heizkostenverordnung verfügbar.
Die Abrechnungsinformation lt. §6a Ziffer (3) der Verordnung erhalten Sie in allen Häusern – unabhängig von der Fernkommunikation – erstmals mit der Heizkostenabrechnung des Wirtschaftsjahres 2022 in 2023.
Mit diesen neuen, zusätzlichen Informationen können Sie Ihr Verbrauchsverhalten energie- und CO2-sparend optimieren. Einen ersten Eindruck vermitteln Ihnen die nachfolgenden Abbildungen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website unseres Dienstleisters BRUNATA-METRONA: https://www.brunata-metrona.de/heizkostenverordnung.
Abbildungen
Unterjährige Verbrauchsinformationen in der Nutzer-App von BRUNATA-METRONA
(Name der App in Apple App Store und Google Play Store: BRUdirekt Energie-Monitoring)
Demozugang:
• testnutzerportal.brunata-muenchen.de/
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Verbrauchsprognose und Vergleich in der Nutzer-App
Unterjährige Verbrauchsinformationen in Papierform
Änderungen vorbehalten.