Wie sind die CO2-Kosten bei Fernwärme auf Mieter und Vermieter aufzuteilen?
Frage:
Wie ist die gesetzliche Regelung zur Aufteilung der CO2-Umlage bei Fernwärme zwischen Mieter-Vermieter-Fernwärmeversorger? Unser Fernwärmeversorger berechnet eine höhere CO2-Umlage als im Gesetz vorgeschrieben ist, um seine CO2-Kosten der Erzeugungs- und Verteilerverluste zu 100 % auf die Kunden abwälzen zu können. Ist dies überhaupt gesetzeskonform?
Antwort von ENERGIE-FACHBERATER
Die Höhe der CO2-Kosten wird zentral vom Staat festgelegt. Der Versorger schlägt diese als Preisbestandteil auf die Energiekosten auf und ihr Vermieter übernimmt abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes einen Teil davon.
Wie hoch der CO2-Preis im entsprechenden Abrechnungszeitraum ist, können Sie in § 10 Absatz 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes nachlesen. Wie die korrekte Aufteilung der Kosten auf Mieter und Vermieter zu erfolgen hat, lesen Sie im Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten. Entscheidend dafür, wer sich um die Aufteilung der CO2-Kosten kümmert, ist, wer die Energierechnungen bezahlt. Während in typischen Mietwohnungen der Vermieter die Aufteilung übernimmt, müssen Sie sich in Wohnungen oder Häusern mit eigener Heizung und eigenem Vertrag selbst darum kümmern. Möglich ist das zum Abschluss einer jeden Heiz- oder Abrechnungsperiode.
Um die insgesamt angefallenen CO2-Ausgaben berechnen zu können, multiplizieren Sie den Energieverbrauch in kWh mit einem spezifischen Emissionsfaktor - beide Werte finden sich in der Abrechnung des Versorgers. Das Ergebnis multiplizieren Sie anschließend mit dem CO2-Preis im Abrechnungszeitraum, um die Gesamtkosten zu erhalten.
Die Aufteilung auf Mieter und Vermieter erfolgt dann prozentual, wobei die Tabelle aus dem Anhang des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes zur Anwendung kommt. Dividieren Sie dazu die Gesamtkosten durch die beheizte Wohnfläche. Mit dem spezifischen Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr lesen Sie dann die Kostenanteile für Mieter und Vermieter aus der Tabelle ab.
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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.