Sehr geehrte Genossenschaftsmitglieder und Mieter, sehr geehrte Leser,
im Januar 2019 hat der AR gemeinsam mit dem Vorstand eine zweite arbeitsintensive Klausurtagung durchgeführt und dabei u. a. wichtige Positionen für die wirtschaftliche Entwicklung der Genossenschaft festgelegt. Wir haben uns insbesondere
über den Erhalt und die Erneuerung des Bestandes in den nächsten Jahren verständigt, was angesichts des komplizierten Wohnungsmarktes auch Möglichkeiten zur Bestandserweiterung offenhalten muss. Gemäß § 28 a der Satzung
haben wir den Bauplan für die Zeit 2019 – 2023 gemeinsam beschlossen. Er enthält die baulichen Leistungen für die einzelnen Jahresscheiben. Auf diese Ergebnisse kann nun die Führungsstrategie und Planung in den nächsten Jahren aufbauen. Oberstes Anliegen ist es dabei, eine leistungsfähige Genossenschaft zu bewahren und allen Mitgliedern ein sicheres Wohnen zu ermöglichen.
Darüber hinaus haben wir unsere Aufmerksamkeit auch schon auf die nächste Mitgliederversammlung gerichtet. Sie wird am 27.06.2019 stattfinden. Diesmal wird neben den üblichen Regularien auch die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder Gegenstand der Tagesordnung sein. Da zwei unserer fünf Aufsichtsratsmitglieder dieses Jahr turnusmäßig ausscheiden, ist für die Besetzung der freien Plätze eine Neuwahl notwendig. Wie bereits in der letzten Mitteilung angekündigt, haben wir nun – unter Nutzung von Hinweisen aus dem Genossenschaftsverband - für die zu suchenden Kandidaten ein kurzes funktionelles Anforderungsprofil skizziert:
Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt, wobei auch Wiederwahlen zulässig sind. Aufsichtsratsmitglieder müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Das Gremium des Aufsichtsrates sollte so zusammengesetzt sein, dass es in seiner Gesamtheit in der Lage ist, die Geschäftsführung seitens des Vorstandes sachverständig und wirksam zu überwachen. Der Aufsichtsrat hat in jedem Jahr den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Vorschläge des Vorstandes für die Verwendung eines Jahresüberschusses bzw. für die Deckung eines Jahresfehlbetrages zu prüfen und der Mitgliederversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses darüber Bericht zu erstatten.
Deshalb benötigt jedes Aufsichtsratsmitglied Grundkenntnisse der Rechtsgrundlagen (Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung) sowie grundlegendes Wissen in der Rechnungslegung, im Risikomanagement und Compliance. Der interessierte Bewerber braucht natürlich kein Fachmann auf diesen Gebieten zu sein; aber allein schon aus haftungsrechtlicher Sicht muss er bereit sein, sich zeitnah nach seiner Wahl durch die Teilnahme an verbandsinternen Schulungen die entsprechende
Grundqualifikation zu erarbeiten.
In unser aller Interesse ist außerdem auf eine persönlich und fachlich qualifizierte Zusammensetzung des Aufsichtsrates hinzuwirken, was insbesondere auch die Unabhängigkeit der Kandidaten (keine Verwandtschaftsbeziehungen zu anderen Aufsichtsratsmitgliedern und auch nicht zum Vorstand; auch kein Arbeitsverhältnis zur Genossenschaft), ihre zeitliche Verfügbarkeit sowie den Besitz bzw. den Erwerb der erforderlichen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse bzw. praktischen
Erfahrungen einschließt. Eigene unternehmerische Erfahrungen oder frühere Tätigkeiten in der Wohnungswirtschaft wären hilfreich.
Unser Aufsichtsrat hält in der Regel einmal im Kalendervierteljahr seine Sitzungen ab. Wir würden uns im Aufsichtsrat gerne noch weiter im kaufmännischen und juristischen Bereich verstärken. Wir hoffen außerdem auf die Bewerbung von Frauen und jüngeren Genossenschaftsmitgliedern. Sollten Sie Interesse haben, uns bei unserer Arbeit zu unterstützen und auch die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, oder sollten Sie als Mitglied der
Genossenschaft ein anderes Genossenschaftsmitglied vorschlagen wollen, so informieren Sie uns bitte schriftlich bis spätestens zum 06.06.2019.
Bis zur nächsten Veröffentlichung wünschen wir Ihnen weiterhin alles Gute und verbleiben konstruktiv, kritisch und optimistisch – wie immer!
Ihr Aufsichtsrat