„Die zweite Miete“ – so werden Betriebskosten beziehungsweise Nebenkosten auch oft bezeichnet. Der Vermieter hat das Recht, die Betriebskosten/ Nebenkosten auf seine Mieter umzulegen.
Was sind Betriebskosten?
Die Antwort findet sich in der Betriebskostenverordnung (BetrKV): „Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.“ (§ 1 BetrKV)
Was gibt es Neues?
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, wurde am 19. Dezember 2019 als Teil des Klimapaketes das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) verkündet, wodurch ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt wurde.
Ziel des Gesetzes ist es, einen Preis für Treibhausgasemissionen für Kraft- und Heizstoffe einzuführen, soweit diese nicht vom europäischen Emissionshandel EU ETS umfasst sind. Der CO₂-Preis, umgangssprachlich auch als CO₂-Steuer bezeichnet, verteuert die Energiepreise für alle Verbraucher fossiler Brennstoffe.
Die Inverkehrbringer der Kraft- und Heizstoffe müssen den CO₂-Preis in ihren Preiskalkulationen berücksichtigen und auf ihre Kunden abwälzen. Die Abgabe wird somit letztlich vom Endverbraucher getragen. Die Weitergabe der Kosten ist politisch gewollt und soll am Ende den Verbraucher als Verursacher der Emissionen treffen. Durch die schrittweise Verteuerung fossiler Brennstoffe sollen Unternehmen und Privatpersonen motiviert werden, ihren Energieverbrauch soweit möglich zu reduzieren und umweltfreundlichere Alternativen in Betracht zu ziehen.
Mit welchen Kosten müssen private Haushalte rechnen?
Pro MWh Erdgas fällt in 2021 ein CO₂-Preis in Höhe 4,55 EUR an. In 2022 steigt die Zusatzbelastung bereits auf 5,46 EUR und dann in 2025 auf 11,83 EUR. Für 100 l Benzin fallen in 2021 Mehrkosten von 5,70 EUR an, in 2022 von 6,84 EUR und in 2025 von 14,82 EUR. Im Vergleich dazu steigen die Kosten für 100 l Dieselkraftstoff in 2021 um 6,69 EUR, in 2022 um 8,03 EUR und in 2025 um 17,40 EUR. Durch die Gegenüberstellung dieser beiden Kraftstoffe wird deutlich, dass das emissionsärmere Benzin weniger stark durch das BEHG belastet wird.
Die Vattenfall Wärme hat uns bereits die Preissteigerung für 2021 bekannt gegeben.
Quelle: tuev-nord.de