im schriftlichen Umlaufverfahren Auszählung der Abstimmung 16. August 2021

Aufgrund der zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 04.03.2021 haben der Aufsichtsrat und der Vorstand über die Durchführung der Abstimmung zu den noch notwendigen Beschlüssen zum Jahresabschluss 2019/ 2020 beraten.

Die o.g. Verordnung lässt keine Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung zu. Deshalb kommt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil- Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.März 2020, §3(1) Genossenschaften zur Anwendung: „Beschlüsse der Mitgliederversammlung können auch dann schriftlich gefasst werden, wenn dies nicht in der Satzung zugelassen ist.“

Somit haben der Aufsichtsrat und der Vorstand gemeinsam, in getrennter Abstimmung, beschlossen, die Beschlussfassungen der Mitgliederversammlungen für den Jahresabschluss 2019 und 2020 im schriftlichen Umlaufverfahren vom 23.07.2021 bis 16.08.2021 durchzuführen.

Am 16.08.2021 wurden nun die Stimmen unter Beobachtung eines Notars ausgezählt.

Die Vorsitzende begrüßte um 10:15 Uhr die Teilnehmer an der Auszählung und stellte vorab fest, dass die Einladungen zur Abstimmung über die Beschlussanträge für die Jahre 2019 und 2020 im schriftlichen Umlaufverfahren mit Schreiben vom 12.07.2021 an sämtliche Mitglieder der Genossenschaft versandt worden sind.

Es wurde festgestellt, dass die Einladungen form- und fristgerecht erfolgt sind. Bei den Einladungen wurden die Verbandsempfehlungen berücksichtigt.

Die verschlossene Wahlurne wurde um 10:25 Uhr in Anwesenheit des Notars geöffnet und die darin befindlichen Umschläge entnommen.

Um 10:36 Uhr wurde mit dem Öffnen der in der Wahlurne befindlichen Umschläge begonnen.

Die Auszählung der abgegebenen Stimmzettel begann um 12:14 Uhr.

Für das Jahr 2019 wurden insgesamt 232 Stimmzettel abgegeben, davon waren 231 Stimmzettel gültig. Die Beschlüsse wurden wie folgt gefasst:

(Bei den Abstimmungen zählen nur die Ja- und die Nein-Stimmen, Enthaltungen finden keine Berücksichtigung.)

Beschluss Mitgliederversammlung Nr.: 1/2021

Gemäß § 35 Absatz 1 c) der Satzung der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG wird beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 765.976,36 € in andere Ergebnisrücklagen einzustellen.

Die Einstellung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 765.976,36 € in andere Ergebnisrücklagen wurde mit 207 Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

Beschluss Mitgliederversammlung Nr.: 2/2021

Gemäß § 35 Absatz 2 a) der Satzung der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG hat das Mitglied den Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis genommen. Gemäß § 35 Absatz 1 f) erteilt das Mitglied dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 die Entlastung.

Der Vorstand wurde mit 204 Ja-Stimmen und mit vier Nein-Stimmen durch die Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2019 entlastet. (Der Vorstand ist hier nicht stimmberechtigt.)

Beschluss Mitgliederversammlung Nr.: 3/2021

Gemäß § 35 Absatz 2 b) der Satzung der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG hat das Mitglied den Tätigkeitsbericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis genommen. Gemäß § 35 Absatz 1 f) erteilt das Mitglied dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 die Entlastung.

Der Aufsichtsrat wurde mit 204 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme durch die Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2019 entlastet. (Der Aufsichtsrat ist hier nicht stimmberechtigt.)

Für das Jahr 2020 wurden insgesamt 231 Stimmzettel abgegeben, davon waren 228 Stimmzettel gültig. Die Beschlüsse wurden wie folgt gefasst:

(Bei den Abstimmungen zählen nur die Ja- und die Nein-Stimmen, Enthaltungen finden keine Berücksichtigung.)

Beschluss Mitgliederversammlung Nr.: 4/2021

Gemäß § 35 Absatz 1 b) der Satzung der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG beschließt die Mitgliederversammlung, dass der Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) für das Geschäftsjahr 2020 durch die Mitgliederversammlung festgestellt wird.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 in seiner vorliegenden Fassung wurde mit 211 Ja-Stimmen durch die Mitgliederversammlung festgestellt und bestätigt.

Beschluss Mitgliederversammlung Nr.: 5/2021

Gemäß § 35 Absatz 1 c) der Satzung der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG wird beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 949.331,82 € in andere Ergebnisrücklagen einzustellen.

Die Einstellung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 949.331,82 € in andere Ergebnisrücklagen wurde mit 204 Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

Beschluss Mitgliederversammlung Nr.: 6/2021

Gemäß § 35 Absatz 2 a) der Satzung der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG hat das Mitglied den Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis genommen. Gemäß § 35 Absatz 1 f) erteilt das Mitglied dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung.

Der Vorstand wurde mit 204 Ja-Stimmen und mit vier Nein-Stimmen durch die Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2020 entlastet. (Der Vorstand ist hier nicht stimmberechtigt.)

Beschluss Mitgliederversammlung Nr.: 7/2021

Gemäß § 35 Absatz 2 b) der Satzung der FELIX Wohnungsgenossenschaft eG hat das Mitglied den Tätigkeitsbericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis genommen. Gemäß § 35 Absatz 1 f) erteilt das Mitglied dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung.

Der Aufsichtsrat wurde mit 204 Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen durch die Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2020 entlastet. (Der Aufsichtsrat ist hier nicht stimmberechtigt.)

 

In den Einladungsschreiben zur Abstimmung gaben wir darüber hinaus die Möglichkeit, auf Grund des geltenden Hygienekonzeptes, dass 5 Mitglieder an der Auszählung teilnehmen können. Interessenten konnten sich in der Geschäftsstelle dafür anmelden. Diese Möglichkeit hatte keines unserer Mitglieder in Anspruch genommen.

Für die Auszählung der Stimmzettel konnten wir zwei Mitglieder gewinnen. Frau Kupper und Frau Gradler haben die Stimmenauszählung tatkräftig unterstützt.

Herausforderungen gibt es immer. Diese schaffen wir nur gemeinsam, wenn wir zusammenhalten und uns gegenseitig mit positivem, vertrauensvollem Denken und Handeln unterstützen.

An dieser Stelle möchten wir uns bei diesen beiden Mitgliedern recht herzlich für ihre Unterstützung bedanken.

Diagramme

 

Mitglieder, die ihre Stimmen zu den Beschlüssen des Abschlussjahres 2019 abgegeben haben. Aufgeteilt nach Quartier und Sonstige (nicht bei FELIX wohnende Mitglieder) unter Angabe der Anzahl der Mitglieder und des Prozentsatzes an den gesamten abgegebenen Stimmen. Die meisten Stimmen wurden von Mitgliedern der Wuhletalstraße/ Schwarzburger Straße abgegeben. Die Mitglieder der Allee der Kosmonauten haben die wenigsten Stimmen abgegeben.

 

Mitglieder, die ihre Stimmen zu den Beschlüssen des Abschlussjahres 2020 abgegeben haben. Aufgeteilt nach Quartier und Sonstige (nicht bei FELIX wohnende Mitglieder) unter Angabe der Anzahl der Mitglieder und des Prozentsatzes an den gesamten abgegebenen Stimmen. Die meisten Stimmen wurden von Mitgliedern der Wuhletalstraße/ Schwarzburger Straße abgegeben. Die Mitglieder der Allee der Kosmonauten haben die wenigsten Stimmen abgegeben.

 

Zum Zeitpunkt des Umlaufverfahrens hatte die FELIX Wohnungsgenossenschaft insgesamt 751 aktive Mitglieder, die alle die Abstimmungsunterlagen zugesandt bekamen. Ca. 30 % aller Mitglieder haben sich zu den beiden Beschlussjahren an dem Umlaufverfahren beteiligt.

 

In diesem Diagramm wurde die Altersstruktur der Mitglieder, die ihre Stimmen für 2020 abgegeben haben, dargestellt. Die Beteiligung in der Altersgruppe 61 bis 70 Jahre war in allen Objekten am höchsten.

Schade ist es, dass in den Altersgruppen bis 50 Jahre die geringste Teilnahme zu verzeichnen war. Der Anteil der bis 50-jährigen Mitglieder beträgt ca. 38 %, also mehr als ein drittel unserer Mitglieder sind unter 51 Jahre alt.