Sehr geehrte Mitglieder und Mieter in der Genossenschaft, liebe Leser,

 

Anfang Januar 2020 haben Aufsichtsrat und Vorstand eine Klausurtagung durchgeführt, die inhaltlich hohe Anforderungen an alle Teilnehmer gestellt hat.

Inhalte waren insbesondere der „Mietendeckel“, die Übersicht über den Stand der Instandsetzungen, baulichen Veränderungen und Modernisierungen in unserer Genossenschaft sowie eine Konkretisierung des kurz- und mittelfristigen Bauplanes sowie des Finanz- und Wirtschaftsplanes.   

Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Großen Raum nahm die bevorstehende Mietenentwicklung in Berlin („Mietendeckel“) und die sich daraus ergebende Strategie für die Genossenschaft ein. Wir hatten in unserer Klausur 2019 gemeinsam mit dem Vorstand die Grundsätze zur Mietenentwicklung beschlossen. Nun wird das neue Gesetz in unsere genossenschaftliche Autonomie eingreifen und unsere Mietengrundsätze infrage stellen. In wesentlichen Punkten werden zeitweilig unsere Grundsätze - so die Orientierung am Mittelwert des aktuellen Mietspiegels und die genossenschaftlichen Zuschüsse zu Wohnungsumbauten – nicht mehr einzuhalten sein, weil nicht refinanzierbar.

Allerdings sind sich Aufsichtsrat und Vorstand auch jetzt darin einig, dass auch bei geringeren Einnahmen negative Auswirkungen auf die Mieter möglichst zu vermeiden oder wenigstens einzuschränken sind. Notwendige Arbeiten zur Instandhaltung oder Instandsetzung werden natürlich weiterhin erfolgen. Aber es ist schon jetzt klar, dass Modernisierungen nicht oder nur in einem sehr eng begrenzten Umfang – mit entsprechender finanzieller Beteiligung der Genossenschaftler – möglich sein werden. Das betrifft leider auch solche Maßnahmen, wo aus gesundheitlichen Gründen Wohnungsumbauten eigentlich erforderlich sind.

Das Ende Juni 2019 neu gebildete Team des Aufsichtsrates hat sich gut eingearbeitet. Erforderliche Qualifikationskurse wurden besucht, und andere Bildungsmöglichkeiten des Genossenschaftsverbandes wurden ebenfalls genutzt. Der Aufsichtsrat sieht sich für die bevorstehenden Aufgaben gut gerüstet.

Wie Sie wissen, braucht die Genossenschaft demnächst ein neues zweites Vorstandsmitglied, das neben der Mitverantwortung für die wirtschaftlichen Angelegenheiten und das gesamte Wohl der FELIX WG eG besonders für technische Belange – insbesondere auch für Fragen des baulichen Bestandes, seiner Pflege und Entwicklung - zuständig sein soll. Die Stelle wurde 2019 ausgeschrieben, und nach Gesprächen mit mehreren Bewerbern haben wir uns inzwischen für ein neues Vorstandsmitglied entschieden, dessen Amtsführung am 01.05.2020 beginnen wird. Mit Herrn Kirchhof haben wir uns so verständigt, dass er seine Dienstpflichten mit sofortiger Wirkung ruhen lässt. Wir danken ihm für die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Nun geht es schon wieder in den nächsten Aufsichtsratssitzungen um den Jahresabschluss 2019. Die Daten müssen geprüft und bewertet werden, um schließlich in der Mitgliederversammlung am 25.06.2020 eine beschlussfähige Vorlage einbringen zu können. Dabei werden wir auch auf die aktuelle Mietengesetzgebung in Berlin und auf die Auswirkungen für unsere Genossenschaft zu achten haben. Unsere Aufgaben werden also nicht geringer und uns alle fordern.

Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise:

An der Mitgliederversammlung am 25.06.2020 können nur Mitglieder der Genossenschaft stimmberechtigt teilnehmen. Sollte eine schriftliche Stimmvollmacht erteilt werden, so darf diese nur an ein anderes Genossenschaftsmitglied oder an den Ehepartner des Stimmrechtsverteilers bzw. an dessen eingetragenen Lebenspartner, an seine Eltern oder volljährige Kinder erfolgen. Das können Sie gern in unserer Satzung im § 31 Artikel 3 nachlesen.

Darüber hinaus ist es jedem Mieter, also auch z. B. jedem Ehepartner eines eingetragenen Genossenschaftsmitgliedes, grundsätzlich möglich, selbst Mitglied der Genossenschaft zu werden. Dazu ist eine entsprechende Beitrittserklärung an den Vorstand der Genossenschaft zu richten, der darüber zu entscheiden hat. Das neue Mitglied muss natürlich zumindest einen Geschäftsanteil an der Genossenschaft erwerben. Dies entspricht dem § 4 unserer Satzung.

Bis zur nächsten Veröffentlichung verbleiben wir trotz aller Herausforderungen wie immer konstruktiv, kritisch und optimistisch -

Ihr Aufsichtsrat

Berlin, 12.02.2020